Das Problem ist altbekannt und doch brandaktuell:
Die Verwertung von minderwertiger, schadhafter oder veralteter Ware, die marktunschädlich, aber gesetzeskonform und umweltverträglich verwertet werden muss, stellt Hersteller und Händler vor große Aufgaben.
Seit Herbst 2020 dürfen Retouren und Warenüberhänge nicht mehr einfach vernichtet werden (Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Ab 2025 sieht die neue EU-Verordnung sogar vor, Hersteller noch stärker in die Pflicht zu nehmen und Gebühren für die Entsorgung der Ware einzuführen.